Wirtschaftswunder - „Schlager machen glücklich!“ – und wie!
„“Schlager machen glücklich!“ – Mit diesem Motto begeistert die
Band “Wirtschaftswunder“, von ihren Fans als Kult gefeiert, seit
über 30 Jahren ein treues Publikum in ganz Deutschland und
darüber hinaus.
Die schrille Truppe bringt die unvergessenen Schlager-Hits der
50er und 60er Jahre mit frechem Charme und moderner
Energie zurück auf die Bühne. Ob in der legendären „ZDF
Hitparade“, im „ZDF Fernsehgarten“, elfmal bei ARD „Immer
wieder Sonntags“, bei Andy Borgs „Schlagerspaß“ oder beim
„Tag der Deutschen Einheit“ am Brandenburger Tor – mit über
60 TV-Auftritten und zahlreichen Konzerten in Deutschland,
Österreich, Schweiz, Skandinavien und Asien hat sich
“Wirtschaftswunder“ einen festen Platz in der Schlagerwelt
erobert.
Gemeinsame Auftritte mit Ikonen wie Peter Kraus, Max Greger,
Hazy Osterwald, Chubby Checker, Michael Holm, Wolfgang
Petry, James Last u.v.a. unterstreichen ihren einzigartigen
Status.
“Wirtschaftswunder“ ist mehr als Nostalgie: Mit einer bunten
Schlagerrevue, die Ironie und Leidenschaft vereint, entführen
sie ihr Publikum in die Teenagerjahre der Republik.
Die charismatische Sängerin Helga mit ihrem betörenden
Stewardessen-Charme, der exzentrische Sänger Oswald, ein
Luftikus ohnegleichen, und die Musikerlegenden Dr. Sputnik,
Jens von Eden, Eddie Schillinger und Winni aus Köln
garantieren eine mitreißende Show, die pure Glücksgefühle
weckt.
Die Schlager-Hits der 50er und 60er Jahre leben durch
“Wirtschaftswunder“ weiter – verpackt in einer knalligen
Darbietung, die generationsübergreifend gleichermaßen
begeistert.
Ermäßigung
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt melden Tel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich! Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular! Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Zusätzliche Informationen
Einlass ab 19.00 Uhr!